Unsere Bildungsangebote sind für jeden Bildungsinteressierten offen.
Die Finanzierung kann über verschiedene Wege laufen. Zum einen ist eine Eigenfinanzierung generell möglich, jedoch kann man in vielen Fällen auch eine finanzielle Unterstützung bzw. einen finanziellen Zuschuss erhalten. Wenn Sie Fragen zur Vielfalt der Finanzierung einer Weiterbildung bzw. deren Beantragung haben, beraten wir Sie gern. Rufen Sie einfach an oder schauen persönlich vorbei.  Vielleicht finden Sie hier schon einige Antworten:

Arbeitssuchende:

Bildungsgutschein:

Wenn Sie bei der Bundesagentur für Arbeit oder einer ALG II Behörde ( z.B. ARGE, JobCenter) arbeitslos gemeldet sind, können die Kosten für eine Weiterbildung zu 100% durch diese Behörden übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung für Ihre berufliche Wiedereingliederung erforderlich ist und Sie zu einem Beratungsgespräch bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bzw. Vermittler vorstellig waren. Vorteilhaft ist, wenn Sie vor dieser Beratung mit uns Kontakt aufnehmen um eine individuelle inhaltliche sowie Kostenaufstellung incl. Zertifizierungsbestätigung zu erhalten. So gehen Sie gut gerüstet und konkret ins Beratungsgespräch. Bei einer Förderzusage erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS). Dieser wird von uns zunächst ausgefüllt und muss vor Beginn der von Ihnen gewählten Weiterbildung wieder beim zuständigen Sachbearbeiter eingereicht werden. Die meisten unserer mehrwöchigen/mehrmonatigen Kursangebote wie z.B die Module des Kaufmänischen Trainingszentrums KTZ, des Service-Centers Handel, der Kassenpass®, das Skandinavienprojekt oder unsere Sprachkurse im Fachbereich Beruf und Sprache können über einen Bildungsgutschein voll finanziert werden.

Arbeitgeber/Arbeitnehmer:

Förderung der Weiterbildung durch die IHK Projektgesellschaft (junge Arbeitnehmer)

Bedingungen für eine Förderung durch die „IHK Projektgessellschaft“ sind, dass der neue Mitarbeiter bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages unter 31 Jahre alt ist, eine versicherungpflichtige Arbeit mit über 400 Euro monatlichem Gehalt ausübt, im Land Brandenburg wohnt und mindestens für 12 Monate angestellt wird. In diesem Fall können bis zu 70% der notwendigen Fortbildungskosten übernommen werden. Denn oft  fehlen jungen Bewerbern einzelne Bausteine, um den Aufgaben in einem neuen Betrieb schneller und besser gewachsen zu sein. An diesem Punkt setzt die  „IHK Projektgessellschaft“ in der Zusammenarbeit mit Bildungsträgern noch bis Ende des Jahres 2010 an.  Teilnehmer, die durch die IHK-PRojektgesellschaft gefördert werden, nehmen bei uns z.B an den Modulen des "Kaufmännischen Trainingszentrums" teil.

Informationen zur Förderung neueingestellter oder für die Einstellung vorgesehener junger Arbeitnehmer bietet die IHK Projektgesellschaft, Herr Schönefeld unter 03391 7643 16

WeGebAU - Weiterbildung für ältere oder gering qualifizierte Mitarbeiter

Im Rahmen von WegebAU können sich Arbeitnehmer eine Weiterbildung zu 100% finanzieren lassen. Das Angebot richtet sich besonders an Mitarbeiter kleinerer und mittlerer Unternehmen. Die Weiterbildung findet im Rahmen eines bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses statt und der Arbeitnehmer erhält weiterhin Arbeitsentgeld. Die Weiterbildung findet in der regulären Arbeitszeit, jedoch außerhalb des Betriebes statt. Der Schulungsanbieter muss für die Förderung zugelassen sein.Gefördert werden können:

1. Arbeitnehmer, die älter als 45 Jahre sind.
2. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, aber mit mehrjähriger  Berufsentfremdung aufgrund anderweitiger Tätigkeiten.

WeGebAU für qualifizierte Arbeitnehmer jeden Alters im Rahmen des Konjunkturpakets II

Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber WegebAU erweitert und die Möglichkeit geschaffen, auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen. Bedingungen für eine Förderung sind:

Der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück. Die Weiterbildung findet im Rahmen eines bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses statt und der Arbeitnehmer erhält weiterhin Arbeitsentgeld.

Für eine Förderung über WegebAU  kann sich ihr Arbeitgeber  bei der jeweiligen Agentur für Arbeit beraten lassen.

Bildungsscheck für Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Brandenburg

Einen Bildungsscheck können fast alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Bundesland Brandenburg bekommen. Sie dürfen im laufenden Jahr jedoch noch an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen beruflichen Weiterbildung, zur persönlichen Karriereentwicklung und individuellen Berufswegeplanung.

Sie können einen Zuschuss zu der geplanten Weiterbildung von max. 500 Euro erhalten. Mindestens 30% der Kurskosten müssen Sie selber tragen (10% bei Beschäftigten in Elternzeit oder Beschäftigten, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten)

Über den Bildungsscheck informiert Sie die Lasa-Brandenburg GmbH
www.bildungsscheck.brandenburg.de

e-mail: bildungsscheck@lasa-brandenburg.de
Telefon: 0331 6002-333.
Montag – Donnerstag von 8-18 Uhr
Freitag von 8-14 Uhr
2. Sonnabend im Monat von 11-15 Uhr

Wir nehmen den Bildungscheck für unsere Kursangebote an. Erst bei der LASA Brandenburg GmbH beraten lassen, dann zur Weiterbildung anmelden!

Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Einen Prämiengutschein in Höhe von max.154 Euro erhalten Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro für gemeinsam Veranlagte nicht übersteigt. Er dient zur Ko-Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird. Informationen zu Ihrer nächsten Beratungsstelle erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info
Tel: 0800 - 2623 000 oder senden Sie eine E-Mail an bildungspraemie@dlr.de.

Bildungsurlaub

Der Bildungsurlaub bezuschusst zwar nicht die Kosten der Weiterbildung, gewährleistet aber dass während der Teilnahme an einer anerkannten Weiterbildung der Lohn fortgezahlt wird. Einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben Beschäftigte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Land Brandenburg liegt. Die Teilnahme ist während der Arbeitszeit möglich. Der Lohn wird währenddessen fortgezahlt. Der Freistellungsanspruch beträgt im Land Brandenburg 10 Arbeitstage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren. Der Bildungsurlaub lässt sich gut für 5-tägige Angebote wie unsere Englischkurse für die Gastronomie und Tagesseminare in Anspruch nehmen.

Meister - BAföG   (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Das „Meister-BAföG“ beinhaltet ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Aufstiegsfortbildung in allen Berufsbereichen, unabhängig davon, wie die Fortbildung absolviert wird (Voll- oder Teilzeit  / schulisch oder außerschulisch). Förderfähig sind alle Fortbildungen, die über dem Niveau einer Facharbeiter- oder Gesellenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen und gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen (nach BBiG, HwO oder gleichwertig nach Bundes- oder Landesrecht) vorbereiten. Der Stundenumfang  dieser Fortbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
Die Förderung beinhaltet den sogenannten Maßnahmebeitrag für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Kosten des Prüfungsstücks bis zu einer Höhe von max. 10.226 €. Dieser wird einkommens- und vermögensunabhängig gezahlt.. Davon werden 30,5 % als Zuschuss gewährt, der Rest kann über ein zinsgünstiges Darlehen finanziert werden. Bei Bestehen der Prüfung werden noch mal 25% des verbleibenden Restdarlehens erlassen. Bei Vollzeitmaßnahmen ist darüber hinaus ein einkommens- und vermögensabhängiger Beitrag zum Lebensunterhalt enthalten.
Weiterführende Informationen und Antragsformulare finden Sie auf den Seiten des BMBF unter www.meister-bafoeg.info/de/36.php

Begabtenförderung:

Für motivierte Berufseinsteiger, die sich im Anschluss an ihre erfolgreiche Berufsausbildung weiter qualifizieren möchten, steht ein Weiterbildungsstipendium zur Verfügung. Bedingung: Sie müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Programm grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein (unter Berücksichtigung bestimmter Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden).
Das Stipendium wird für max. 3 Jahre (incl. des Aufnahmejahres) gezahlt. Es beinhaltet Zuschüsse von jährlich 1.700 €, insgesamt 5.100 € bei einem Eigenanteil von 10 % je Fördermaßnahme für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen. Der Eigenanteil mindert nicht den Gesamtförderbetrag von 5.100 €.
Umfassende Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des BMBF oder der "Stiftung Begabtebförderung berufliche Bildung (sbb)" (www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium/leistungen.html).


Tip zur Steuerrückerstattung durch das Finanzamt:

Ausgaben für Weiterbildung während des Arbeitslebens zählen zu den Werbungskosten und sind dadurch unbegrenzt abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit dem Beruf stehen!

Betriebe

Qualifizierung in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU)

Bis zum 31.12.2010 können kleine und mittlere Unternehmen in Brandenburg die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter fördern lassen. Die Förderung kann nur für die Mitarbeiter eines Unternehmens beantragt werden, die kein Kurzarbeitergeld beziehen. Gefördert werden können 300 bis 3.000 Euro pro Teilnehmer. Die beteiligten KMU (Kleinen und mittleren Unternehmen) müssen mindestens 20 % zu den Ausgaben der Qualifizierungen beisteuern. Die Antragsstellung ist fortlaufend möglich. Anträge werden durch das Unternehmen über die LASA-Brandenburg gestellt www.lasa-brandenburg.de. Beraten hierzu kann Sie das LASA Regionalbüro Nordwest- Brandenburg (Havelland, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz) Tel: 0 33 1 6 00 24 60