Beruf und Sprache
Ergänzungsschule im Bildungszentrum des Handels

 

 

 

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Sie können an allen unseren Bildungsangeboten als Selbstzahler teilnehmen, manchmal kann es jedoch hilfreich sein finanzielle Unterstützung zu erhalten. Wenn Sie Fragen zur Möglichkeit der Finanzierung einer Weiterbildung haben beraten wir Sie gerne, vielleicht finden Sie hier schon einige Antworten:

  • Arbeitssuchende
  • Arbeitnehmer
  • Betriebe

Arbeitssuchende:

Bildungsgutschein:

Wenn Sie bei der Bundesagentur für Arbeit oder einer ALG II Behörde ( z.B. ARGE, JobCenter, Amt für Arbeitsmarkt) arbeitslos gemeldet sind können die Kosten für eine Weiterbildung zu 100% von der ALG I oder ALG II Behörde übernommen werden.Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung notwendig ist, um Sie beruflich einzugliedern und Sie sich mit dem Sachbearbeiter bei der Arbeitslosengeldbehörde über Ihren Wunsch beraten.Es ist von Vorteil wenn Sie vor dieser Beratung zu uns Kontakt aufgenommen haben und eine individuelle Kostenaufstellung und Zertifizierungsbestätigung erhalten haben, da sonst oft keine Aussage getroffen werden kann bzw. eine Ablehnung erfolgt.Bei einer Förderung erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS). Der Bildungsgutschein wird von uns zunächst ausgefüllt und muss vor Beginn des von Ihnen gewählten Kurses wieder bei dem Sachbearbeiter eingereicht werden. So gut wie alle unsere mehrwöchigen/monatigen Kursangebote wie z.B die Module des Kaufmänischen Trainingszentrums KTZ, des Service-Center-Handel, der Kassenpass oder unsere Sprachkurse in der Beruf und Sprache Ergänzungsschule können über einen Bildungsgutschein voll finanziert werden.

Arbeitnehmer:

WegebAU-Weiterbildung für ältere oder gering qualifizierte Mitarbeiter

Im Rahmen von WegebAU können sich Arbeitnehmer eine Weiterbildung zu 100% finanzieren lassen. Das Angebot richtet sich besonders an Mitarbeiter kleinerer und mittlerer Unternehmen. Die Weiterbildung findet im Rahmen eines bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses statt und der Arbeitnehmer erhält weiterhin Arbeitsentgeld. Die Weiterbildung findet in der regulären Arbeitszeit, jedoch außerhalb des Betriebes statt. Der Schulungsanbieter muss für die Förderung zugelassen sein.Gefördert werden können:

1. Arbeitnehmer, die älter als 45 Jahre sind.
2. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, aber mit mehrjähriger Berufsentfremdung aufgrund anderweitiger Tätigkeiten.

WegebAU für qualifizierte Arbeitnehmer jeden Alters im Rahmen des Konjunkturpakets II

Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber WegebAU erweitert und die Möglichkeit geschaffen, auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen. Bedingungen für eine Förderung sind:

Der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück. Die Weiterbildung findet im Rahmen eines bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses statt und der Arbeitnehmer erhält weiterhin Arbeitsentgeld.

Für eine Förderung über WegebAU lassen Sie sich bei der jeweiligen Agentur für Arbeit beraten, die Förderung erfolgt ebenfalls über einen Bildungsgutschein (BGS). Die WegebAU Förderung eignet sich z.B.besonders gut für unsere modularen Weiterbildungsangebote im Bereich des Kaufmännischen Trainingszentrums oder des Service-Center Handel.

Bildungsscheck für Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Brandenburg

Einen Bildungsscheck können fast alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Bundesland Brandenburg bekommen. Sie dürfen im laufenden Jahr jedoch noch an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen beruflichen Weiterbildung, zur persönlichen Karriereentwicklung und individuellen Berufswegeplanung.


Sie können einen Zuschuss zu der geplanten Weiterbildung von max. 500 Euro erhalten.Mindestens 30% der Kurskosten müssen Sie selber tragen (10% bei Beschäftigten in Elternzeit oder Beschäftigten, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten)

Über den Bildungsscheck informiert Sie die Lasa-Brandenburg GmbH
www.bildungsscheck.brandenburg.de

E-mail: bildungsscheck@lasa-brandenburg.de
Telefon: 0331 6002-333.
Montag – Donnerstag von 8-18 Uhr
Freitag von 8-14 Uhr
2. Sonnabend im Monat von 11-15 Uhr

Wir nehmen den Bildungscheck für unsere Kursangebote an. Erst bei der LASA Brandenburg GmbH beraten lassen, dann zur Weiterbildung anmelden!

Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Einen Prämiengutschein in Höhe von max.154 Euro erhalten Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro für gemeinsam Veranlagte nicht übersteigt. Er dient zur Ko-Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird. Informationen zu Ihrer nächsten Beratungsstelle erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info
Tel: 0800 - 2623 000 oder senden Sie eine E-Mail an bildungspraemie@dlr.de.

Bildungsurlaub

Der Bildungsurlaub bezuschusst zwar nicht die Kosten der Weiterbildung, gewährleistet aber dass während der Teilnahme an einer anerkannten Weiterbildung der Lohn fortgezahlt wird. Einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben Beschäftigte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Land Brandenburg liegt. Die Teilnahme ist während der Arbeitszeit möglich. Der Lohn wird währenddessen fortgezahlt. Der Freistellungsanspruch beträgt im Land Brandenburg 10 Arbeitstage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren. Der Bildungsurlaub lässt sich gut für 5-tägige Angebote wie unsere Englischkurse für die Gastronomie und Tagesseminare in Anspruch nehmen.

Tip zur Steuerrückerstattung durch das Finanzamt: Ausgaben für Weiterbildung während des Arbeitslebens zählen zu den Werbungskosten und sind dadurch unbegrenzt abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit dem Beruf stehen!

Betriebe

Arbeitnehmer in Kurzarbeit

Die Bundesagentur für Arbeit kann bis Ende 2010 für Geringqualifizierte 100% und für qualifizierte Mitarbeiter 20%-80 % der Weiterbildungskosten übernehmen. Zusätzlich kann sie auf Antrag die vollen Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte übernehmen, die während der Kurzarbeit an einer Weiterbildung teilnehmen. Informationen unter: www.einsatz-fuer-arbeit.de , Infoflyer!
Arbeitnehmer stellen ihre Frage über das Infotelefon unter 01805 67 67 12. Unternehmen, die sich über Kurzarbeit informieren oder Kurzarbeit beantragen möchten, wenden sich direkt an ihre örtliche Agentur für Arbeit oder an den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit unter der Rufnummer: 018 01-66 44 66

Qualifizierung in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU)

Bis zum 31.12.2010 können kleine und mittlere Unternehmen in Brandenburg die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter fördern lassen. Die Förderung kann nur für die Mitarbeiter eines Unternehmens beantragt werden, die kein Kurzarbeitergeld beziehen. Gefördert werden können 300 bis 3.000 Euro pro Teilnehmer. Die beteiligten KMU (Kleinen und mittleren Unternehmen) müssen mindestens 20 % zu den Ausgaben der Qualifizierungen beisteuern. Die Antragsstellung ist fortlaufend möglich. Anträge werden durch das Unternehmen über die LASA-Brandenburg gestellt www.lasa-brandenburg.de. Beraten hierzu kann Sie das LASA Regionalbüro Nordwest- Brandenburg (Havelland, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz) Tel: 0 33 1 6 00 24 60

 

 

Steinstraße 20, 16816 Neuruppin, Tel. +49 (0)3391 45 61 0, Fax + 49 (0)3391 45 61 49 ,
info(at)bz-neuruppin.de