Arbeitssuchende:
Bildungsgutschein:
Wenn
Sie bei der Bundesagentur für Arbeit oder einer
ALG II Behörde ( z.B. ARGE, JobCenter, Amt für
Arbeitsmarkt) arbeitslos gemeldet sind können die
Kosten für eine Weiterbildung zu 100% von
der ALG I oder ALG II Behörde übernommen werden.Voraussetzung
ist, dass die Weiterbildung notwendig ist, um Sie beruflich
einzugliedern und Sie sich mit dem Sachbearbeiter bei
der Arbeitslosengeldbehörde über Ihren Wunsch
beraten.Es ist von Vorteil wenn Sie vor dieser Beratung
zu uns Kontakt aufgenommen haben und eine individuelle
Kostenaufstellung und Zertifizierungsbestätigung
erhalten haben, da sonst oft keine Aussage getroffen
werden kann bzw. eine Ablehnung erfolgt.Bei einer Förderung
erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS). Der Bildungsgutschein
wird von uns zunächst ausgefüllt und muss
vor Beginn des von Ihnen gewählten Kurses wieder
bei dem Sachbearbeiter eingereicht werden. So gut wie
alle unsere mehrwöchigen/monatigen Kursangebote
wie z.B die Module des Kaufmänischen Trainingszentrums
KTZ, des Service-Center-Handel, der Kassenpass oder
unsere Sprachkurse in der Beruf und Sprache Ergänzungsschule
können über einen Bildungsgutschein voll finanziert
werden.
Arbeitnehmer:
WegebAU-Weiterbildung
für ältere oder gering qualifizierte Mitarbeiter
Im
Rahmen von WegebAU können sich Arbeitnehmer eine
Weiterbildung zu 100% finanzieren lassen. Das
Angebot richtet sich besonders an Mitarbeiter kleinerer
und mittlerer Unternehmen. Die Weiterbildung findet
im Rahmen eines bestehenden sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsverhältnisses statt und der Arbeitnehmer erhält
weiterhin Arbeitsentgeld. Die Weiterbildung findet in
der regulären Arbeitszeit, jedoch außerhalb des
Betriebes statt. Der Schulungsanbieter muss für
die Förderung zugelassen sein.Gefördert werden
können:
1.
Arbeitnehmer, die älter als 45 Jahre sind.
2. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder Arbeitnehmer
mit Berufsabschluss, aber mit mehrjähriger Berufsentfremdung
aufgrund anderweitiger Tätigkeiten.
WegebAU
für qualifizierte Arbeitnehmer jeden Alters im
Rahmen des Konjunkturpakets II
Im
Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber WegebAU
erweitert und die Möglichkeit geschaffen, auch qualifizierte
Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen.
Bedingungen für eine Förderung sind:
Der
Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses und die letzte
öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens
4 Jahre zurück. Die Weiterbildung findet im Rahmen eines
bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses
statt und der Arbeitnehmer erhält weiterhin Arbeitsentgeld.
Für
eine Förderung über WegebAU lassen Sie sich
bei der jeweiligen Agentur für Arbeit beraten,
die Förderung erfolgt ebenfalls über einen
Bildungsgutschein (BGS). Die
WegebAU Förderung eignet sich z.B.besonders gut
für unsere modularen Weiterbildungsangebote im
Bereich des Kaufmännischen Trainingszentrums oder
des Service-Center Handel.
Bildungsscheck
für Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Brandenburg
Einen
Bildungsscheck können fast alle sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Bundesland Brandenburg
bekommen. Sie dürfen im laufenden Jahr jedoch noch
an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
Gefördert
wird die Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen beruflichen
Weiterbildung, zur persönlichen Karriereentwicklung
und individuellen Berufswegeplanung.
Sie
können einen Zuschuss zu der geplanten Weiterbildung
von max. 500 Euro erhalten.Mindestens 30% der
Kurskosten müssen Sie selber tragen (10% bei Beschäftigten
in Elternzeit oder Beschäftigten, die ergänzende Leistungen
zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten)
Über
den Bildungsscheck informiert Sie die Lasa-Brandenburg
GmbH
www.bildungsscheck.brandenburg.de
E-mail: bildungsscheck@lasa-brandenburg.de
Telefon: 0331 6002-333.
Montag – Donnerstag von 8-18 Uhr
Freitag von 8-14 Uhr
2. Sonnabend im Monat von 11-15 Uhr
Wir
nehmen den Bildungscheck für unsere Kursangebote
an. Erst bei der LASA Brandenburg GmbH beraten lassen,
dann zur Weiterbildung anmelden!
Bildungsprämie
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Einen
Prämiengutschein in Höhe von max.154 Euro erhalten
Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen
20.000 Euro bzw. 40.000 Euro für gemeinsam Veranlagte
nicht übersteigt. Er dient zur Ko-Finanzierung
von individueller beruflicher Weiterbildung, wenn mindestens
die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird. Informationen
zu Ihrer nächsten Beratungsstelle erhalten Sie
unter www.bildungspraemie.info
Tel:
0800 - 2623 000 oder senden Sie eine E-Mail an bildungspraemie@dlr.de.
Bildungsurlaub
Der Bildungsurlaub bezuschusst zwar nicht die Kosten
der Weiterbildung, gewährleistet aber dass während
der Teilnahme an einer anerkannten Weiterbildung der
Lohn fortgezahlt wird. Einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung
haben Beschäftigte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte
und Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Land Brandenburg
liegt. Die Teilnahme ist während der Arbeitszeit möglich.
Der Lohn wird währenddessen fortgezahlt. Der Freistellungsanspruch
beträgt im Land Brandenburg 10 Arbeitstage in einem
Zeitraum von zwei Kalenderjahren. Der Bildungsurlaub
lässt sich gut für 5-tägige Angebote
wie unsere Englischkurse für die Gastronomie und
Tagesseminare in Anspruch nehmen.
Tip
zur Steuerrückerstattung durch das Finanzamt:
Ausgaben
für Weiterbildung während des Arbeitslebens
zählen zu den Werbungskosten und sind dadurch unbegrenzt
abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit dem Beruf
stehen!
Betriebe
Arbeitnehmer
in Kurzarbeit
Die
Bundesagentur für Arbeit kann bis Ende 2010 für
Geringqualifizierte 100% und für qualifizierte
Mitarbeiter 20%-80 % der Weiterbildungskosten
übernehmen. Zusätzlich kann sie auf Antrag die
vollen Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld
für Beschäftigte übernehmen, die während der Kurzarbeit
an einer Weiterbildung teilnehmen. Informationen unter:
www.einsatz-fuer-arbeit.de
, Infoflyer!
Arbeitnehmer stellen ihre Frage über das Infotelefon
unter 01805 67 67 12. Unternehmen, die sich über Kurzarbeit
informieren oder Kurzarbeit beantragen möchten, wenden
sich direkt an ihre örtliche Agentur für Arbeit oder
an den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit
unter der Rufnummer: 018 01-66 44 66
Qualifizierung
in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU)
Bis
zum 31.12.2010 können kleine und mittlere Unternehmen
in Brandenburg die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter fördern
lassen. Die Förderung kann nur für die Mitarbeiter eines
Unternehmens beantragt werden, die kein Kurzarbeitergeld
beziehen. Gefördert werden können 300 bis
3.000 Euro pro Teilnehmer. Die beteiligten KMU (Kleinen
und mittleren Unternehmen) müssen mindestens 20 %
zu den Ausgaben der Qualifizierungen beisteuern. Die
Antragsstellung ist fortlaufend möglich. Anträge
werden durch das Unternehmen über die LASA-Brandenburg
gestellt www.lasa-brandenburg.de.
Beraten hierzu kann Sie das LASA Regionalbüro Nordwest-
Brandenburg (Havelland, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz)
Tel: 0 33 1 6 00 24 60